Ökologische Standards und Label green motion

Die Herstellung von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen verursacht hohe CO₂-Emissionen. Aber mit der Umstellung auf eine umwelt- und ressourcenschonendere Herstellungsweise kann ein relevanter Teil dieser CO₂-Emissionen vermieden werden. 

Deshalb hat der Arbeitskreis „Green Shooting“, dem unter anderem ein Großteil der deutschen Fernsehsender und VoD-Dienste sowie Film/TV-Produktionsfirmen und –verbände und Filmförderer angehören zum 1. Januar 2022 ökologische Mindeststandards für audiovisuelle Produktionen in Deutschland herausgegeben. Basierend auf den Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem Projekt des Arbeitskreises „100 grünen Produktionen“ waren diese ökologischen Mindeststandards unter Beteiligung der Initiative Changemakers.film und des Nachhaltigkeitsexperten Philip Gassmann in einem aufwändigen, wissenschaftlich begleiteten Prozess entwickelt worden. Zu diesen ökologischen Mindeststandards haben am 1. Januar 2022 viele Produktionsfirmen und Sender eine verbindliche Selbstverpflichtung abgegeben.

Seit der Berlinale 2023 haben sich die Staatministerin für Kultur und Medien, alle Filmförderungen der Bundesländer und die Filmförderungsanstalt des Bundes FFA der Initiative angeschlossen. Die Einhaltung der leicht überarbeiteten, nun ökologische Standards genannten Kriterien wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 auch Fördervoraussetzung für alle in Deutschland öffentlich geförderten Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen.

Sichtbar machen können die beteiligten Institutionen dieses Engagement mit dem Label green motion. Die so hergestellten Produktionen können das Label im Abspann oder auf Promotion-Material verwenden. Das Label green motion wird seit dem 1. August 2023 im Auftrag des Arbeitskreises ausschließlich durch eine externe Prüfstelle, die PwC, vergeben.

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