Abschlussberichte / Formulare

Nach Abschluss der Produktion muss das Produktionsunternehmen einen allgemeinen Abschlussbericht und, sofern erforderlich, einen Abschlussbericht Ausland erstellen. Darin wird über die Erfüllung der Vorgaben in den ökologischen Standards Rechenschaft abgelegt.

Für die Abschlussberichte müssen die Vorlagen des Arbeitskreises verwendet werden. Sie müssen von der Produktionsfirma vollständig und korrekt ausgefüllt sowie unterschrieben sein und bei dem zuständigen Förderer/Sender/VoD-Dienst digital oder analog eingereicht werden.

Der Förderer/Sender/VoD-Dienst, der das Label vergibt, hat das Recht, Nachweise zu den Angaben in den Abschlussberichten anzufordern. Welche Nachweise angefordert werden, erfahren Sie auf Nachfrage von dem zuständigen Förderer/Sender/VoD-Dienst.

Für die Fälle, in denen kein Förderer/Sender/VoD-Dienst, sondern die PwC als externe Prüfstelle (Infos hier) die Produktion prüft, wurde von der PwC bereits festgelegt, welche Nachweise zu den Abschlussberichten angefordert werden. Die entsprechenden Anforderungslisten der PwC finden Sie unten zum Download. Bitte beachten Sie, dass diese Anforderungslisten ausschließlich für von der PwC geprüfte Produktionen gelten.