Abschlussberichte / Formulare

Nach Abschluss der Produktion muss das Produktionsunternehmen einen allgemeinen Abschlussbericht und, sofern erforderlich, einen Abschlussbericht Ausland erstellen. Darin wird über die Erfüllung der Vorgaben in den ökologischen Standards Rechenschaft abgelegt.

Für die Abschlussberichte müssen die Vorlagen des Arbeitskreises verwendet werden. Sie müssen von der Produktionsfirma vollständig und korrekt ausgefüllt sowie unterschrieben sein und für den Fall, dass das Label green motion beantragt wird, bei der vom Arbeitskreis „Green Shooting“ beauftragten zentralen Prüfstelle PwC eingereicht werden. Die PwC fordert Nachweise zu den Angaben in den Abschlussberichten an. Die entsprechenden Anforderungslisten der PwC finden Sie unten zum Download. Die Nachweisliste der vom Arbeitskreis beauftragten Prüfstelle ist identisch mit der Nachweisliste der FFA für bundesgeförderte Produktionen.