CO₂-Bilanzierung

In den ökologischen Standards des Arbeitskreises „Green Shooting“ sind unter Punkt I.3 und I.4 die folgenden zwei Muss-Vorgaben aufgeführt.
 
1.    Vor Beauftragung der Produktion bzw. vor dem Antrag bei der Filmförderung muss mit Hilfe des CO₂-Rechners der MFG eine Erfassung der geplanten CO₂-Emissionen durchgeführt werden. Diese Erfassung erfolgt mit einer vereinfachten Berechnungsmethode, die in dem CO₂-Rechner der MFG zur Verfügung steht. Die Erfassung kann alternativ auch in Kalkulationsprogrammen, z.B. Sesam, erfolgen, sofern diese nachweislich eine im Ergebnis vergleichbare Berechnung durchführen können. Diese Erfassung ermöglicht es, die Produktion insgesamt auf eine ökologisch nachhaltige Herstellungsweise auszurichten. 

2.    Nach Abschluss der Produktion muss eine detaillierte Erfassung der Daten mit Hilfe des CO₂-Rechners der MFG durchgeführt werden. Die Erfassung kann alternativ auch in Kalkulationsprogrammen, z.B. Sesam, mit der Auflage erfolgen, dass diese Programme nachweislich eine im Ergebnis vergleichbare Berechnung durchführen können und bei geförderten Filmproduktionen den aktuellen Vorgaben des Filmfördergesetzes entsprechen.