CO₂-Bilanzierung

In den ökologischen Standards des Arbeitskreises „Green Shooting“ sind unter Punkt I.3 und I.4 die folgenden zwei Muss-Vorgaben aufgeführt. 

  1. Vor Beauftragung der Produktion bzw. zu einem entsprechend vorgegebenen Zeitpunkt im Rahmen der Filmförderung muss mit Hilfe eines im Nachweisverfahren genannten CO2-Rechners eine Erfassung der geplanten CO2-Emissionen durchgeführt werden. Diese Erfassung ermöglicht es, die Produktion insgesamt auf eine ökologisch nachhaltige Herstellungsweise auszurichten.
  2. Nach Abschluss der Produktion muss eine detaillierte Erfassung der Daten mit Hilfe eines im Nachweisverfahren genannten CO2-Rechners durchgeführt werden. Für die nachlaufende CO2-Bilanz muss derselbe Rechner verwendet werden wie für die vorlaufende CO2-Bilanz.“