Ökologische Standards Greenmotion
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Einige von ihnen sind für den Betrieb der Webseite essenziell. Zusätzliche Cookies werden nur verwendet, wenn Sie ihnen zustimmen.
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name | mfgcookies_status |
---|---|
Anbieter | MFG Baden-Württemberg |
Zweck | Wird genutzt, um zu prüfen, welche Cookies der Website-Besucher aktiviert bzw. deaktiviert hat |
Datenschutzerklärung | https://www.mfg.de/datenschutz/ |
Cookies | mfgcookies_status |
Laufzeit | 30 Tage |
Mit diesen Cookies ist die Website in der Lage, erweiterte Funktionalität und Personalisierung bereitzustellen. Sie können von uns oder von Drittanbietern gesetzt werden, deren Dienste wir auf unseren Seiten verwenden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige oder alle dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.
Akzeptieren |
|
---|---|
Name | Vimeo |
Anbieter | Vimeo |
Datenschutzerklärung | https://vimeo.com/privacy |
Akzeptieren |
|
---|---|
Name | Youtube |
Anbieter | Youtube |
Datenschutzerklärung | https://policies.google.com/privacy |
Akzeptieren |
|
---|---|
Name | Google Maps |
Anbieter | |
Datenschutzerklärung | https://policies.google.com/privacy |
Akzeptieren |
|
---|---|
Name | Podigee |
Anbieter | Podigee |
Datenschutzerklärung | https://www.podigee.com/de/about/privacy |
Akzeptieren |
|
---|---|
Name | Flickr |
Anbieter | Flickr |
Zweck | Diese Cookies speichern mehrere eindeutige Bezeichner und flickr Bildbetrachtereinstellungen. |
Datenschutzerklärung | https://www.flickr.com/help/privacy |
Cookies | s_ppv, _sp_id.*, vp, flrbrgs, s_cc, flrbrp, flrtags, __ssid, flrbrst, flrbp, flrbs, s_ptc, sp, flrbgdrp, localization, xb, s_tp, flrbgrp, flrbgmrp |
Laufzeit | max. 3 Jahre |
Akzeptieren |
|
---|---|
Name | Slido |
Anbieter | Slido |
Datenschutzerklärung | https://www.sli.do/cookie-policy |
Akzeptieren |
|
---|---|
Name | Newsletter2Go |
Anbieter | Sendinblue |
Datenschutzerklärung | https://de.sendinblue.com/legal/privacypolicy/ |
Akzeptieren |
|
---|---|
Name | Flockler |
Anbieter | Flockler |
Datenschutzerklärung | https://flockler.com/privacy-policy |
Gemeinsam Stärke und Engagement zeigen! Das Label green motion macht Produktionen im deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Sektor, die nach den ökologischen Standards produziert wurden, öffentlich sichtbar.
Die Gefahren aufgrund des Klimawandels nehmen zu. So wollen Förderer, Sender, VoD-Dienste und Produktionsfirmen im Arbeitskreis „Green Shooting“ durch Einhaltung der ökologischen Standards eine klima- und ressourcenschonenderen Herstellungsweise von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen in Deutschland vorantreiben.
Produktionen, die diese ökologischen Standards eingehalten haben, können im Abspann das Label green motion verwenden.
Die Rechte des Labels green motion liegen beim Arbeitskreis „Green Shooting“. Die Berechtigung, das Label zu verwenden, wird dezentral vergeben. Die Vergabe erfolgt durch einen an der jeweiligen Kino-, TV- oder Online-/VoD-Produktion beteiligten Förderer, Sender oder VoD-Dienst, der Partner der ökologischen Standards sein muss. Die Produktionsfirma, die die jeweilige Produktion hergestellt hat, kann sich das Label NICHT selbst zuerkennen.
Sind sowohl ein Förderer als auch ein Sender oder ein VoD-Dienst an einer Produktion beteiligt und sind alle Partner der ökologischen Standards, vergibt der Förderer das Label. Wenn mehrere Förderer involviert sind, ist der majoritäre Förderer für die Vergabe zuständig. Ist kein Förderer involviert, aber mehrere Sender/VoD-Dienste, die Partner der Ökologischen Standards sind, vergibt der majoritäre Sender/VoD-Dienst das Label. Sind keine Förderer, Sender oder VoD-Dienste beteiligt, die Partner der Ökologischen Standards sind, ist die Prüfstelle zuständig.
Eine Produktion erhält das Label green motion, wenn der/die Abschlussbericht/e der Produktion von dem zuständigen Förderer/Sender/VoD-Dienst geprüft und abgenommen wurde/n. Dabei kann die Abnahme – auch bei TV-Eigenproduktionen – ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
Mit Abnahme des/der Abschlussberichts/e durch den Förderer/Sender/VoD-Dienst vergibt dieser die Berechtigung an die Produktionsfirma, im Abspann der geprüften Produktion und zu Promotionszwecken das Label green motion zu verwenden.
Alle genehmigten Abschlussberichte, auch bei TV-Eigenproduktionen, werden von den Förderern/Sendern/VoD-Diensten bei der Prüfstelle für statistische Zwecke hinterlegt.
Zweifelsfragen bei der Ausfüllung des Abschlussberichts beantworten die FAQ. (Beispiel: Wie wird bei Flugreisen ermittelt, ob die entsprechende Bahnfahrt über oder unter fünf Stunden dauern würde?)
In Ausnahmefällen kann eine externe Prüfstelle in die Prüfung eines Abschlussberichts einbezogen werden. Mit der Durchführung der Prüfstelle hat der Arbeitskreis derzeit das Wirtschaftsprüfungsunternehmen PwC beauftragt. Es handelt sich um folgende Ausnahmefälle:
Beschwerden von Dritten zur Einhaltung der ökologischen Standards müssen an den Förderer/Sender/VoD-Dienst gerichtet werden, der den/die Abschlussbericht/e der jeweiligen Produktion abgenommen hat. Dieser Förderer/Sender/VoD-Dienst hat dann die Möglichkeit, die Beschwerde selbst zu prüfen oder die Prüfstelle mit der Prüfung zu beauftragen. Eine eventuelle spätere Aberkennung des Labels kann nur durch den Förderer/Sender/VoD-Dienst, nicht durch die Prüfstelle erfolgen.
In Fällen, in denen kein Förderer/Sender/VoD-Dienst in die Produktion involviert ist, der Partner der ökologischen Standards ist, und die Produktionsfirma deshalb das Label direkt bei der Prüfstelle beantragt hat, ist eine Beschwerde an den Arbeitskreis „Green Shooting“ zu richten. Dieser entscheidet dann, ob er die Beschwerde selbst beantwortet oder die Prüfstelle erneut einschaltet.