green motion
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++Arbeitskreis Green Shooting und Label „green motion“ erhalten Deutschen Award für Nachhaltigkeitsprojekte 2024. Jetzt informieren.++
Gemeinsam Stärke und Engagement zeigen! Das Label green motion macht Produktionen im deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Sektor, die nach den ökologischen Standards produziert wurden, öffentlich sichtbar.
Die Gefahren aufgrund des Klimawandels nehmen zu. So wollen Förderer, Sender, VoD-Dienste und Produktionsfirmen im Arbeitskreis „Green Shooting“ durch Einhaltung der ökologischen Standards eine klima- und ressourcenschonendere Herstellungsweise von Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen in Deutschland vorantreiben.
Der Arbeitskreis empfiehlt das Label green motion zu beantragen, wenn Produktionen im Abspann und/oder auf Promomaterialien auf die Einhaltung der ökologischen Standards hinweisen wollen.
Die Überprüfung der Einhaltung der ökologischen Standards kann durch Förderer, Sender oder VoD-Dienste oder die PwC erfolgen. Wünscht eine Produktionsfirma aber, dass die Einhaltung der Standards nach außen durch das Label green motion dokumentiert wird, erfolgt die Vergabe dieses Labels ausschließlich über die PwC, die vom Arbeitskreis als unabhängige Prüfstelle beauftragt wurde. Die PwC nimmt in diesen Fällen vor der Vergabe des Labels die Überprüfung der Einhaltung der Standards vor.
Nach erfolgter Prüfung wird das Prüfergebnis dem Produktionsunternehmen von der PwC übermittelt. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses ist das Produktionsunternehmen damit berechtigt, das Label green motion im Abspann und zu Promotionszwecken zu verwenden.
Eine dezentrale Labelvergabe durch die Förderer, Sender oder VoD-Dienste, die Partner*innen der ökologischen Standards sind, kann noch bei Produktionen, bei denen vor dem 1. August 2023 der Auftrag erteilt oder der Fördervertrag geschlossen wurde, erfolgen, wenn bei diesen Produktionen entweder die Vergabe des Labels green motion vereinbart worden war oder die operative Prüfung der Einhaltung der ökologischen Standards bereits vor dem 1. August 2023 begonnen hat. Über eine solche Labelvergabe ist der Arbeitskreis zeitnah zu informieren.
Die PwC erhebt folgende Gebühren:
Leistung | Honorar (netto) in € |
Prüfung ökologische Standards - ohne Labelvergabe | 750,00 € pro Prüfung |
Prüfung ökologische Standards - mit Labelvergabe | 750,00 € pro Prüfung |
Prüfung ökologische Standards - mit Labelvergabe, sofern mehr als 25 % der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen | 970,00 € pro Prüfung |
Bei geförderten Produktionen können diese Kosten kalkuliert werden. Einige Länderförderer (zum Beispiel MFG Baden-Württemberg oder HessenFilm) übernehmen bei den Produktionen, bei denen sie Hauptförderer sind, die Prüfkosten für die Labelvergabe auch direkt.
Bitte kontaktieren Sie die PwC für eine Labelbeantragung direkt unter de_pruefstelle_greenmotion@pwc.com und übermitteln Sie die vollständig ausgefüllte Auftragserteilung (PDF).
Das Nachweisverfahren green motion (XLS) finden Sie hier.
Eine Produktion erhält das Label green motion, wenn der/die Abschlussbericht/e der Produktion von der PwC geprüft und abgenommen wurde/n. Dabei kann die Abnahme ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
Mit Abnahme des/der Abschlussberichts/e durch die PwC vergibt diese im Auftrag des Arbeitskreises Green Shooting die Berechtigung an die Produktionsfirma, im Abspann der geprüften Produktion und zu Promotionszwecken das Label green motion zu verwenden.
Zweifelsfragen bei der Ausfüllung des Abschlussberichts beantworten die FAQ des Arbeitskreises. (Beispiel: Wie wird bei Flugreisen ermittelt, ob die entsprechende Bahnfahrt über oder unter fünf Stunden dauern würde?)
Das Label green motion wird ausschließlich durch die PwC vergeben. Die PwC kann auch dann mit der Prüfung der Einhaltung der ökologischen Standards beauftragt werden, wenn das Label green motion nicht beantragt wird. Die Beauftragung der PwC ist in diesen Fällen freiwillig.
Beschwerden von Dritten zur Einhaltung der ökologischen Standards ohne Labelbeantragung müssen an den Förderer/Sender/VoD-Dienst gerichtet werden, der den/die Abschlussbericht/e der jeweiligen Produktion abgenommen hat. Dieser Förderer/Sender/VoD-Dienst hat dann die Möglichkeit, die Beschwerde selbst zu prüfen oder die zentrale Prüfstelle mit der Prüfung zu beauftragen.
Beschwerden von Dritten zur Prüfung der Einhaltung der ökologischen Standards im Zuge einer Labelvergabe sind an die zentrale Prüfstelle PwC zu richten.