Der Arbeitskreis Green Shooting und die Bundes- und Länderförderungen haben sich in einem ausführlichen Evaluationsprozess auf eine Anpassung der Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen und des dazugehörigen Nachweisverfahrens verständigt. Diese neue Fassung ist maßgeblich für alle Produktionen, für die ab dem 1. November 2025 der Auftrag erteilt oder für die ab diesem Datum ein Antrag auf Bundes- oder Länderförderung gestellt bzw. der Fördervertrag geschlossen wird.
- Die Anzahl der Muss-Vorgaben erhöht sich von 22 auf 25
- Die Anzahl der „Joker“ erhöht sich von fünf auf sechs
Die neue Fassung der ökologischen Standards finden Sie hier.
