Ökologische Mindeststandards Greenmotion
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Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die ökologischen Mindeststandards und das neue Label green motion. Haben wir eine Information, die Ihnen wichtig ist, nicht aufgelistet? Dann melden Sie sich gern beim Arbeitskreis „Green Shooting“.
Die ökologischen Mindeststandards entwickelt hat der Arbeitskreis „Green Shooting“ in Zusammenarbeit mit der Filmschaffenden-Initiative changemakers.film, dem Film- und TV-Nachhaltigkeitsexperten Philip Gassmann, dem Klimaforscher Prof. Dirk Notz und dem Umweltwissenschaftler Nils König.
Die ökologischen Mindeststandards können für alle deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen angewendet werden. Sie sind seit dem 1. Januar 2022 verpflichtend bei allen Produktionen, für die ein Produktionsunternehmen, ein Sender, ein VoD-Dienst oder ein Förderer eine entsprechende Selbstverpflichtung abgegeben hat. Sender, VoD-Dienste und Förderer informieren darüber die von ihnen beauftragten, koproduzierten oder geförderten Produktionen, die in die Selbstverpflichtung eingeschlossen sind.
Dann gelten für das geförderte Projekt die ökologischen Mindeststandards in der bei Vertragsschließung gültigen Fassung.
Die ökologischen Mindeststandards gelten für diejenigen Teile einer Produktion, die in Deutschland realisiert werden, unabhängig davon, ob das Produktionsunternehmen in Deutschland oder im Ausland angesiedelt ist. Sofern die Produktionsbedingungen im Ausland dies zulassen, ist es zu begrüßen, wenn die Mindeststandards auch für die dort hergestellten Produktions-Teile angewandt werden.
Für die Vergabe des Labels green motion gilt eine zusätzliche Auflage. Produktionen, bei denen mehr als 25 % der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen, müssen nicht nur bei den im Inland, sondern auch bei den im Ausland realisierten Produktionsteilen 18 von 21 Mussvorgaben der ökologischen Mindeststandards einhalten, um das Label zu erhalten.
Nicht alle Felder der Mindeststandards sind für jede Produktion relevant. Die Muss-Vorgaben der Mindeststandards sind aber so konzipiert, dass diese Vorgaben in solchen Fällen als eingehalten deklariert werden können.
Bsp.: Animationsfilme werden in Studios mit festem Netzanschluss hergestellt, deswegen werden hier grundsätzlich keine Dieselgeneratoren benötigt. Die Produktionsfirma kann deshalb bei allen Muss-Vorgaben unter 5., die sich auf die Nutzung von Generatoren beziehen, im Abschlussbericht angeben, dass diese Muss-Vorgaben eingehalten wurden.
Auf Neuproduktionen seit 2022.
Bei Telenovelas, Daily-Soaps, Serien, Reihensendungen und anderen seriellen Formaten werden die Daten für die CO2-Bilanzierung einer Staffel in einem repräsentativen Zeitraum von ca. 5-6 Wochen ausgewertet. Voraussetzung dafür ist, dass die Mindeststandards die ganze Staffel über eingehalten werden.
Produktionen, die die ökologischen Mindeststandards einhalten, können das Label green motion auch dann erhalten, wenn kein Sender, VoD-Dienst oder Förderer an der Produktion beteiligt ist, der Partner der ökologischen Mindeststandards ist.
In solch einem Fall muss sich das Produktionsunternehmen an die PwC wenden, die der Arbeitskreis als Prüfstelle eingesetzt hat, um eine Prüfung des Abschlussberichts durchführen zu lassen. Es fällt eine Prüfgebühr von derzeit 1.000 Euro pro Produktion zuzüglich MwSt an.
Dies ist in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel, wenn das Label nur so bei der Ausstrahlung gezeigt werden kann. Alle übrigen Produktionsarbeiten müssen abgeschlossen sein. Bitte stellen Sie in einem solchen Fall rechtzeitig einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige Abgabe des Abschlussberichts und der Berechnung der CO2-Emissionen bei dem zuständigen Sender/VoD-Dienst/Förderer. Dessen Zustimmung ist erforderlich.
Für die Angaben zu den Muss-Vorgaben im Abschlussbericht ergeben sich durch die vorzeitige Abgabe des Abschlussberichts keine Abweichungen, weil sich diese Muss-Vorgaben nicht auf die Postproduktion beziehen. Dem Abschlussbericht ist aber, wenn die entsprechenden Muss-Vorgaben 2.1. und 2.2 eingehalten wurden, die Erfassung der geplanten und tatsächlichen CO2-Emissionen beizufügen. Bei dieser Erfassung können in solchen Ausnahmefällen, bei denen die IST-Werte der Postproduktion noch nicht vorliegen, weiterhin die Plan-Werte der Postproduktion eingetragen werden.
Ja, die Selbstverpflichtung, die ökologischen Mindeststandards einzuhalten, schließt die Abgabe des allgemeinen Abschlussberichts an den zuständigen Sender/VoD-Dienst/Förderer oder die Prüfstelle mit ein. Wenn bei einer Produktion mehr als 25 % der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen, muss, sofern die Vergabe des Labels green motion gewünscht wird, zusätzlich ein zweiter Abschlussbericht Ausland ausgefüllt werden.
Der Arbeitskreis Green Shooting stellt hierfür Vorlagen zu Verfügung. Diese sind bei allen Produktionen zu verwenden. Die Vorlagen finden Sie unter Abschlussberichte.
Sofern weitere Förderer an der Produktion beteiligt sind, die Partner der Mindeststandards sind, ist davon der nächstgrößte Förderer (gemessen an der Fördersumme) für die Prüfung zuständig.
Nur wenn keine Förderer an der Produktion beteiligt sind, die Partner der Mindeststandards sind, ist der majoritäre Sender/VoD-Dienst für die Prüfung zuständig. (siehe das Label green motion)
Bis spätestens zwei Monate nach Fertigstellung des Films müssen der allgemeine Abschlussbericht und, soweit erforderlich, der Abschlussbericht Ausland abgegeben werden.
Wenn das jeweilige Postproduktionshaus zum Produktionsunternehmen gehört, gelten seine Räume als „eine Betriebsstätte des Produktionsunternehmens“ im Sinne der Muss-Vorgabe 4.1 und Ökostrom ist dort obligatorisch. Wenn das Postproduktionshaus nicht zum Produktionsunternehmen gehört, ist die Verwendung von Ökostrom erstrebenswert, aber nicht vorgeschrieben.
Die Muss-Vorgabe 8.B.1 der ökologischen Mindeststandards besagt, dass Inlands- und Auslandsflüge nicht gestattet sind, wenn die entsprechende Bahnfahrt weniger als fünf Stunden dauern würde.
Zu ermitteln ist die schnellsten Bahn-Verbindung an diesem Tag von dem Hauptbahnhof der Stadt, in der der Flug beginnt, zu dem Hauptbahnhof der Stadt, in der der Flug endet.
Bei allen Produktionen, auch bei Dokumentarfilmen muss der Müll an jeder Produktionsstätte (auch On Location) mindestens in der Kategorie Papier / Glas / Plastik bzw. gelber Sack / Metall / Biomüll / Holz getrennt werden. Mit Produktionsstätten sind Orte mit einer gewissen Produktionsinfrastruktur gemeint, an denen eine gewisse Zeit gedreht wird. Bei dokumentarischen Dreharbeiten unterwegs gibt es solche Produktionsstätten oft nicht, aber auch hier sollte Müll so gut wie möglich getrennt werden.
Ob und welche Nachweise zu erbringen sind, entscheidet der für die Prüfung zuständige Sender/VoD-Dienst/Förderer beziehungsweise in den Fällen, die von der Prüfstelle geprüft werden, die PwC. Die Anforderungsliste der PwC finden Sie unter Abschlussberichte / Download. Die PwC verlangt bei den Lebensmitteln den Vertrag mit dem Caterer inklusive einer entsprechenden Eigenerklärung.
Pro fünf Produktionstage muss bei externem, separatem Catering mindestens an einem Tag das Essensangebot rein vegetarisch sein. Das gilt auch, wenn die Produktionstage nicht hintereinander in einer Woche liegen. Wenn aber während der gesamten Produktionsdauer insgesamt an weniger als fünf Tagen externes, separates Catering angeboten wird, muss an keinem Produktionstag rein vegetarisches Essen angeboten werden.
- Bei dieser Muss-Vorgabe werden alle Zertifikate anerkannt.
Detailliertes Wissen und nützliche Tipps werden von unterschiedlichen Stellen zur Verfügung gestellt, zum Beispiel von: MFG Filmförderung, Berlin Brandenburg Film Commission, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Green Film Tools.
Green Consultants sind beim Bundesverband Green Film & TV Consultants e.V. oder bei crew-united.de gelistet.