Ökologische Standards Greenmotion
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Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die ökologischen Standards und das Label green motion. Haben wir eine Information, die Ihnen wichtig ist, nicht aufgelistet? Dann melden Sie sich gern beim Arbeitskreis „Green Shooting“.
Die ökologischen Standards können für alle deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen angewendet werden und haben drei wesentliche Geltungsbereiche:
Die ökologischen Standards sind in fünf inhaltliche Bereiche (Handlungsfelder) unterteilt: Allgemeine Vorgaben, Energieeinsatz und –nutzung, Transporte, Unterbringung und Verpflegung, Materialeinsatz und –nutzung. Diese Bereiche enthalten sowohl Muss- als auch Soll-Vorgaben.
Die Muss-Vorgaben sind bei Produktionen, die nach diesen Standards hergestellt werden, zwingend einzuhalten.
Die Soll-Vorgaben sind, anders als die Muss-Vorgaben, nicht als strikte Vorschrift, sondern als ein Appell für eine ökologisch nachhaltige Produktionsweise zu verstehen.
Sollte es im begründeten Ausnahmefall nicht möglich sein, alle Muss-Vorgaben einzuhalten, sind pro Produktion höchstens bei fünf der insgesamt 21 Muss-Vorgaben Abweichungen zulässig (sog. 5-von-21-Regelung). Ab dem 01.07.2024 sind nur noch drei Abweichungen möglich.
Die Anzahl soll in den kommenden Jahren weiter reduziert werden.
Folgende Muss-Vorgaben dürfen nicht im Rahmen der 5-von-21-Regelung gestrichen werden:
Für geförderte Produktionen gilt zusätzlich hierzu die Pflicht zur Einreichung eines Anfangsberichts sowie ein Bericht über die Erfüllung der SOLL-Vorgaben im Rahmen des Abschlussberichts.
Nicht alle Kriterien der ökologischen Standards sind für jede Produktion relevant. Sollte für eine Produktion eine Muss-Vorgabe begründbar nicht einschlägig sein, wird die jeweilige Muss-Vorgabe als erfüllt angesehen. Von der 5-von-21-Regelung muss folglich kein Gebrauch gemacht werden.
Beispiel: Animationsfilme werden in Studios mit festem Netzanschluss hergestellt, deswegen werden hier grundsätzlich keine Dieselgeneratoren benötigt. Die Produktionsfirma kann deshalb bei allen Muss-Vorgaben, die sich auf die Nutzung von Generatoren beziehen, im Anfangs- und Abschlussbericht angeben, dass diese Muss-Vorgaben eingehalten werden bzw. wurden.
Die ökologischen Standards gelten für diejenigen Teile einer Produktion, die in Deutschland realisiert werden, unabhängig davon, ob das Produktionsunternehmen in Deutschland oder im Ausland angesiedelt ist. Sofern die Produktionsbedingungen im Ausland dies zulassen, ist es zu begrüßen, wenn die Mindeststandards auch für die dort hergestellten Produktions-Teile angewandt werden.
Für die Vergabe des Labels green motion gilt eine zusätzliche Auflage (siehe hier).
Zum Abschluss der Produktion muss gemäß Muss-Vorgabe I.5 ein Abschlussbericht vorgelegt werden, im Rahmen dessen über die Erfüllung bzw. Nicht-Erfüllung der Muss- und Soll-Vorgaben Rechenschaft abgelegt wird. Hierzu werden zur Überprüfung der Einhaltung der Kriterien entsprechende Nachweise angefordert. Um welche Nachweise es sich handelt, ist dem Dokument „Nachweisführung der ökologischen Standards“ (steht zeitnah zur Verfügung) zu entnehmen.
Zusätzlich kann sowohl anlassbezogen als auch im Rahmen einer Zufallsstichprobe eine vertiefte Prüfung erfolgen. Für diesen Fall sollten alle notwendigen Nachweise bereitgehalten werden.
Die vereinheitlichten ökologischen Standards wurden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie den Bundes- und Länderförderern und vom Arbeitskreis „Green Shooting“, gemeinsam in Zusammenarbeit mit der Filmschaffenden-Initiative Changemakers.film und dem Film- und TV-Nachhaltigkeitsexperten Philip Gassmann unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts Ökopol entwickelt. Sie basieren auf den seit 2022 geltenden ökologischen Mindeststandards des Arbeitskreises „Green Shooting“ und den Ergebnissen des von BKM und den Länderförderungen initiierten „Reallabors“.
Detailliertes Wissen und nützliche Tipps werden von unterschiedlichen Stellen zur Verfügung gestellt, zum Beispiel von: MFG Filmförderung, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Berlin Brandenburg Film Commission, Green Film Tools.
Ja, siehe Abschlussberichte / Formulare
Ja, dies ist möglich.
Green Consultants sind beim Bundesverband Green Film & TV Consultants e.V. oder beicrew-united.de gelistet.
In den ökologischen Standards sind unter den Allgemeinen Vorgaben zwei Muss-Vorgaben zur CO2-Bilanzierung aufgeführt:
Zum einen muss vor Beauftragung der Produktion bzw. vor dem Antrag bei der Filmförderung eine Erfassung der geplanten CO₂-Emissionen durchgeführt werden. Diese Erfassung ermöglicht es, die Einhaltung der Standards im Vorfeld zu überprüfen und die Produktion insgesamt auf eine ökologisch nachhaltige Herstellungsweise auszurichten.
Ferner muss nach Abschluss der Produktion eine detaillierte Erfassung der Ist-Daten erfolgen.
Die Erfassung muss mit Hilfe des CO₂-Rechners der MFG durchgeführt werden.
Alternativ kann die Erfassung auch in Kalkulationsprogrammen wie Sesam erfolgen, sofern diese nachweislich eine im Ergebnis vergleichbare Berechnung durchführen können.
Bei Telenovelas, Daily-Soaps, Serien, Reihensendungen und anderen seriellen Formaten werden die Daten für die CO2-Bilanzierung einer Staffel in einem repräsentativen Zeitraum von ca. 5 bis 6 Wochen ausgewertet. Voraussetzung dafür ist, dass die ökologischen Standards die ganze Staffel über eingehalten werden.
Mit temporär genutzten Räumlichkeiten im Sinne der Soll-Vorgabe II.2 sind solche Räumlichkeiten gemeint, die nur für eine begrenzte Zeit innerhalb des Produktionszeitraums, maximal jedoch für die Dauer des Produktionszeitraums, genutzt werden.
Beispiel: Wenn an verschiedenen Standorten gedreht wird und dafür am jeweiligen Standort für die Dauer der dort stattfindenden Produktion Räumlichkeiten (bspw. Büroflächen, Räume für Maske und Kostüm etc.) angemietet werden, gelten diese als temporär genutzte Räumlichkeiten.
Dann gilt die Muss-Vorgabe II.4 als nicht eingehalten und eine der maximal fünf Streichmöglichkeiten gilt als aufgebraucht.
Die Muss-Vorgabe der ökologischen Standards besagt, dass Inlands- und Auslandsflüge nicht gestattet sind, wenn die entsprechende Bahnfahrt weniger als fünf Stunden dauern würde.
Zu ermitteln ist die schnellste Bahn-Verbindung an diesem Tag von dem Hauptbahnhof der Stadt, in der der Flug beginnt, zu dem Hauptbahnhof der Stadt, in der der Flug endet.
Weiterhin gibt Muss-Vorgabe III.2 vor, dass produktionsseitig, außer wenn im Bild zu sehen, keine Privatjets eingesetzt werden. Die Formulierung „produktionsseitig eingesetzte Privatjets“ bezieht sich auf Privatjets, deren Flüge von der Produktion bezahlt werden.
Nein, Spielfahrzeuge sind von dem Kriterium ausgenommen.
Als Bestandsfahrzeug gilt ein Fahrzeug, das sich bis 31.12. des Vorjahres im Bestand der Firma befand.
Hierbei handelt es sich um Bauholz, Dekobau, Holzplatten, Kanthölzer, Parkett, Dielen etc.
Der Anteil bezieht sich nur auf das Produktions-, nicht jedoch auf Dienstleistungsunternehmen.
Bei allen Produktionen, auch bei Dokumentarfilmen muss der Müll an jeder Produktionsstätte (auch On Location) mindestens in die Kategorien Papier / Glas / Plastik bzw. gelber Sack / Metall / Biomüll / Holz getrennt werden. Mit Produktionsstätten sind Orte mit einer gewissen Produktionsinfrastruktur gemeint, an denen eine gewisse Zeit gedreht wird. Bei dokumentarischen Dreharbeiten unterwegs gibt es solche Produktionsstätten oft nicht, aber auch hier sollte Müll so gut wie möglich getrennt werden.
Produktionen, die die ökologischen Standards einhalten, können das Label green motion auch dann erhalten, wenn kein Sender, VoD-Dienst oder Förderer an der Produktion beteiligt ist, der aktiver Partner der ökologischen Standards ist.
In solch einem Fall muss sich das Produktionsunternehmen an die PwC wenden, die der Arbeitskreis als Prüfstelle eingesetzt hat, um eine Prüfung des Abschlussberichts durchführen zu lassen. Es fällt eine Prüfgebühr von 1.000 Euro pro Produktion zuzüglich MwSt. an.
Dies ist in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel, wenn das Label nur so bei der Ausstrahlung gezeigt werden kann. Alle übrigen Produktionsarbeiten müssen abgeschlossen sein. Bitte stellen Sie in einem solchen Fall rechtzeitig einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige Abgabe des Abschlussberichts und der Berechnung der CO2-Emissionen bei dem zuständigen Sender/VoD-Dienst/Förderer. Dessen Zustimmung ist erforderlich.
Dem Abschlussbericht ist, wenn die entsprechenden Muss-Vorgaben I.3 und I.4 eingehalten wurden, die Erfassung der geplanten und tatsächlichen CO2-Emissionen beizufügen. Bei dieser Erfassung können in solchen Ausnahmefällen, bei denen die IST-Werte der Postproduktion noch nicht vorliegen, weiterhin die Plan-Werte der Postproduktion eingetragen werden.
Produktionen, bei denen mehr als 25 % der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen, müssen nicht nur bei den im Inland, sondern auch bei den im Ausland realisierten Produktionsteilen 16 von 21 Mussvorgaben der ökologischen Standards einhalten, um das Label zu erhalten.
Weitere Informationen rund um das Label green motion erhalten Sie hier.