green motion
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++Achtung: Am 9. Dezember 2024 wurde die Übergangsfassung der ökologischen Standards veröffentlicht. Jetzt informieren.++
Im Schulterschluss mit der FFA, den Filmförderungen der Länder und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hat der Arbeitskreis Green Shooting mit Unterstützung des Nachhaltigkeitsexperten Philip Gassmann, dem Institut Ökopol sowie der Filmschaffenden-Initiative Changemakers.film die ökologischen Standards entwickelt.
Ob Energieeinsatz, Transport, Unterbringung und Verpflegung oder Materialeinsatz und –nutzung: Diese ökologischen Standards für eine klima- und ressourcenschonendere Herstellungsweise von deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen decken alle Produktionsbereiche ab.
Bei den ökologischen Standards gibt es 22 obligatorische „Muss-Vorgaben“. Damit eine Produktion mit dem Label green motion ausgezeichnet werden kann, müssen bei den im Inland realisierten Produktionsteilen mindestens 17 Muss-Vorgaben eingehalten werden. Bei Produktionen, bei denen mehr als 25 % der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen, müssen zusätzlich auch bei den im Ausland hergestellten Produktionsteilen 17 von 22 Muss-Vorgaben eingehalten werden.
Weitere Informationen zur Labelvergabe finden Sie im Menüpunkt green motion - Labelvergabe.
ACHTUNG! Die ökologischen Standards werden derzeit vom Arbeitskreis Green Shooting und den Bundes- und Länderförderungen evaluiert und sollen zeitnah angepasst werden. Voraussichtlich wird dies in der ersten Jahreshälfte 2025 geschehen. Deswegen haben der Arbeitskreis und die Bundes- und Länderförderungen beschlossen, die in den aktuell gültigen ökologischen Standards zum 1. Januar 2025 vorgesehenen Änderungen nicht zu diesem Zeitpunkt umzusetzen. Die betreffenden Stellen sind im Text markiert.