Ökologische Standards

Die ökologischen Standards hat der Arbeitskreis „Green Shooting“ gemeinsam mit der Staatministerin für Kultur und Medien, den Filmförderungen der Bundesländer, der Filmförderungsanstalt des Bundes FFA, Ökopol, dem Film- und TV-Nachhaltigkeitsexperten Philip Gassmann sowie der Filmschaffenden-Initiative „Changemakers.film“ entwickelt.

Ob Energieeinsatz, Transport, Unterbringung und Verpflegung oder Materialeinsatz und –nutzung : Diese ökologischen Standards für eine klima- und ressourcenschonendere Herstellungsweise von deutschen Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen decken alle Produktionsbereiche ab.

Bei den ökologischen Standards gibt es 21 obligatorische „Muss-Vorgaben“. Damit eine Produktion mit dem Label green motion ausgezeichnet werden kann, müssen bei den im Inland realisierten Produktionsteilen mindestens 16 (ab 01.07.2024: 18) Muss-Vorgaben eingehalten werden. Bei Produktionen, bei denen mehr als 25 % der Gesamtherstellungskosten im Ausland anfallen, müssen zusätzlich auch bei den im Ausland hergestellten Produktionsteilen 16 (ab 01.07.2024: 18) von 21 Muss-Vorgaben eingehalten werden.

Weitere Informationen zur Labelvergabe finden Sie im Menüpunkt green motion - Labelvergabe.