Ökologische Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/ VoD-Produktionen im Einzelnen

Alternativ finden Sie die ökologischen Standards hier als Download (PDF).

I. Allgemeine Vorgaben

Aus insbesondere förderrechtlichen Gründen sind bundesgeförderte Produktionen zusätzlich verpflichtet,

  • einen Anfangsbericht einzureichen. Dieser ist dem Antrag auf Filmförderung beizufügen und enthält auf Grundlage einer standardisierten Vorlage:
    • den Namen und die Beschreibung der Art der Qualifikation des/der für die Produktion zuständigen Green Consultant
    • die Ergebnisse der vorlaufenden CO₂-Bilanzierung (Kriterium I.3)
    • die Darstellung der zur Umsetzung geplanten Maßnahmen;
  • im Abschlussbericht (Kriterium I.5) neben den Muss-Vorgaben auch über die Erfüllung der Soll-Vorgaben zu berichten.